E-Zigaretten Liquids mit Nikotin

Immer wieder werden wir gefragt, warum wir keine flüssig Liquids mit Nikotin anbieten. Ist flüssig Liquid mit Nikotin in der Schweiz verboten? Wir klären auf.
Der Verkauf von flüssig Liquid ohne Nikotin fällt in der Schweiz unter die Richtlinien des Lebensmittelgesetzes und ist erlaubt, solange alle Richtlinien und Verordnungen eingehalten werden. Bisher haben mehrere Inverkehrbringer die dazu nötigen Anforderungen erfüllt um Liquids ohne Nikotin vertreiben zu dürfen. Bei flüssigen Liquids mit Nikotin greift allerdings das Tabakgesetz, welches viel höhere Anforderungen für eine Zulassung hat, als das Lebensmittelgesetz. Unter anderem werden 10 jährige Studien gefordert, was aber schlecht geht, wenn ein Produkt noch keine 10 Jahre existiert.
Nach unserem neusten Kenntnisstand in der Schweiz bisher kein Inverkehrbringer die Zulassung für den Verkauf von Liquids oder Depots mit Nikotin.
Sind flüssig Liquid mit Nikotin verboten?
In der Schweiz sind flüssig Liquids mit Nikotin für den Privatgebrauch nicht verboten. Flüssig-Liquids mit Nikotin werden nur nicht vertrieben, weil keine Firma in der Schweiz eine Zulassung dazu hat. Als Privatperson dürfen im Ausland gemäss Eidgenössischer Zollverwaltung (Sektion Tabak und Bierbesteuerung) E-Zigaretten Liquids und Liquid-Depots mit Nikotin von Privatpersonen erworben werden. Als Privatwaren sind Waren zu verstehen die zum Eigengebrauch eingeführt werden (kein kommerzieller Zweck). Grundsätzlich ist die Einfuhr von nikotinhaltigen Kartuschen / Nachfüllflüssigkeit verboten. Zum Eigengebrauch ist jedoch die Einfuhr von maximal 150 Kartuschen / 150 ml Nachfüllflüssigkeit mit Nikotin erlaubt.
Im Privatwarenverkehr dürfen pro Sendung, Nachfüllkartuschen / Nachfüllflüssigkeit von nicht mehr als Fr. 1000.00 Wert und 10 kg Bruttogewicht eingeführt werden. Die zolltarifarische Einreihung erfolgt in die Tarifnummer 3824.9098 / Schlüssel 911.
Die Abgaben berechnen sich wie folgt:
Zollabgaben: Fr. 2.00 je 100 kg brutto
Tabaksteuer: Fr. 364.95 je 1000 Stück oder 1000 ml
Mehrwertsteuer: 8.0 % auf dem Warenwert, den Zoll- und Tabaksteuerabgaben sowie den Transport- und Nebenkosten bis zum ersten benannten Bestimmungsort in der Schweiz.
Bei der Einfuhr fallen zudem durch den Zollanmelder (Swiss Post, DHL, UPS, Fedex, Speditionen, Frachtagenten usw.)unterschiedlich hohe Abfertigungskosten an. Es handelt sich dabei nicht um Gebühren der Zollverwaltung. Diese belaufen sich erfahrungsgemäss auf ca. Fr. 35.00 bis Fr. 50.00.
Siehe dazu auch das das Informationsschreiben Nr. 146 des Bundesamtes für Gesundheit.
Was gilt es zu beachten?
Wenn Sie Liquids mit Nikotin im Ausland bestellen möchten, so müssen Sie einige Grundregeln beachten, damit Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden.
Kaufen Sie nur bei Händlern ein, deren Nikotin Liquids auch in Europa abgefüllt werden. Studien aus den USA belegen, dass in bis zu 50% der Fälle, flüssig Liquids aus dem asiatischen Raum Verunreinigungen und Stoffe in den Liquids nachweisbar waren, welche dort nicht hingehören. Vergessen Sie nicht, Sie inhalieren diese Produkte direkt in ihre Lunge. Gefährden Sie Ihre Gesundheit nicht.
Sie müssen sich bewusst sein, dass die meisten Hersteller von flüssig Liquid mit Nikotin im Ausland keiner Qualitätskontrolle unterstehen.
Vermeiden Sie den direkten Kontakt von Nikotin mit der Haut oder den Schelimhäuten. Nikotin ist ein starkes, gefährliches Nervengift.
Bewahren Sie Ihre E-Zigaretten Utensilien immer unerreichbar für Kinder auf.
Beachten Sie bitte, das auch beim Privatimport von Nikotin Liquids jederzeit Waren am Zoll hängenbleiben können. Zum Teil entstehen Import- und andere hohen Gebühren (siehe oben). Vorsicht ist auch hier angesagt, damit Sie nicht überrascht werden!
Vorteile von Liquids ohne Nikotin
Wenn Sie Aroma-Liquids ohne Nikotin bei E-Smoking.ch erwerben, dann gehen Sie sicher, dass die Produkte den schweizerischen Lebensmittelgesetzen unterstehen. Zudem ist der Konsum von E-Zigaretten ohne Nikotin viel weniger schädlich, weil der Giftstoff Nikotin gar nicht erst vorhanden ist.
Auch E-Zigaretten Gegner sehen die grösste Gefahr beim Auslaufen von Refill-Tanks und Liquid-Depots, wenn dabei Nikotin auf die Haut- und oder Schleimhäute gelangt. Diese Warnung ist nicht von der Hand zu weisen. Wenn Sie aber Liquids ohne Nikotin konsumieren, dann entfällt dieser Punkt gänzlich.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.


